Auf vielfachen Wunsch aus der Bevölkerung wird neu ein Gebührensack für Kehricht von zehn Litern angeboten. Als Geschenk wird zusammen mit dem Abfallkalender 2023 jedem Haushalt in Meilen ein solcher 10-Liter-Sack zugestellt. Die Einführung dieses Gebührensacks nimmt zwei Bedürfnisse auf: Einerseits denjenigen von Single-Haushalten, die wenig Abfall zu entsorgen haben und andererseits denjenigen von Haushalten, die wenig Kehricht produzieren. Auf diese Weise können Gebühren eingespart werden.
Die Säcke von 17-, 35-, 60- und 110 Litern bleiben bestehen.
Einsatz von Containern
Neu können Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet werden, ihren Mieterinnen und Mietern Container für die Sammlung von Hauskehricht und Grüngut zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnung der Grundgebühren für die Abfallentsorgung erfolgt in der Nebenkostenabrechnung. Die Gemeinde regelt den Einsatz von sogenannten Unterflurcontainern (UFC) zur Entsorgung von Kehrichtsäcken.
Unverändertes Gebührenmodell
Das heutige Gebührenmodell bleibt unverändert. Es setzt sich aus einer Grundgebühr und mengenabhängigen Gebühren zusammen. Die pauschale Grundgebühr von Fr. 40.– wird von den Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer via Nebenkostenabrechnung den Mieterinnen und Mietern überwälzt. Die Sackgebühr wird massvoll erhöht und beträgt zum Beispiel für einen 35-Liter-Sack neu Fr. 2.–. Die Erhöhung wird nötig, weil Gebühren kostendeckend sein müssen und der Saldo des Spezialfinanzierungskontos ins Minus fallen würde.
Grüngutgebühren nach Menge
Die Grüngutgebühren werden ebenfalls nach Menge erhoben. Es gibt Grüngutmarken (pro Leerung) und neu eine «Grüngutcontainer-Jahresmarke». Die Leerung eines Containers bis 140 Liter kostet Fr. 5.–, eine Jahresmarke Fr. 130.–. Mit der Grüngutabfuhr können Grünabfälle aus dem Garten sowie Rüstabfälle und Essensreste aus der Küche entsorgt werden. Die separate Entsorgung der Grünabfälle ist günstiger als deren Entsorgung mit dem Hauskehricht. Die Grüngutgebühren decken einen grossen Anteil der Kosten für die Sammlung, den Transport und die Verwertung in der Vergärungsanlage.
Elektrische Sammelfahrzeuge
Bereits seit Oktober 2022 werden die Abfälle nur noch mit elektrischen Fahrzeugen eingesammelt. Sollte einmal ein Elektrofahrzeug in Reparatur sein oder die Abfallmenge für die Elektro-Sammelfahrzeuge zu gross sein, dann wird punktuell ein Fahrzeug mit Dieselbetrieb eingesetzt.