Der Ablauf, um eine Einmalvergütung der Gemeinde zu erhalten, ist einfach. Er basiert zur Hauptsache auf den Daten des Förderantrags für eine Einmalvergütung des Bundes. Wer eine Solaranlage erstellt, braucht nach erfolgreicher Abwicklung des Förderbeitrags des Bundes keine zusätzlichen Dokumente einzureichen.
Lediglich die Bankverbindung und die Verfügung von Pronovo – der Vollzugsstelle für Fördermittel des Bundes – müssen erfasst werden.
Bedingungen für eine Einmalvergütung der Gemeinde:
- Verfügungsdatum von Pronovo ab dem
4. April 2022 - Einreichung des Fördergesuchs spätestens fünf Monate nach der Verfügung
von Pronovo
Weitere Informationen finden Sie unter www.maennedorf.ch/foerderungsphotovoltaik