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Kommentar
Kanton
18.10.2022

Notrecht als Handlungsinstrument

In Zeiten des Notrechts tritt der Bundesrat als Exekutive an die Stelle des Parlaments. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
In Bezug auf Covid und Energie ist kaum zu bestreiten ist, dass das Notrecht als Handlungsinstrument in den letzten beiden Jahren massiv an Bedeutung zugenommen hat.

Seit Freitag 7. Oktober ist es offiziell, die Unterschriftensammlung für die kantonszürcherische Notrechtsinitiative hat begonnen.

Das Notrecht als Handlungsinstrument ist ein Machtinstrument geworden. Die Hemmschwelle zur Anwendung dessen ist stark gesunken. Dies erodiert unvermeidlich die Gewaltenteilung und ist nicht ungefährlich.

Kein Referendum möglich

Doch egal, wie man inhaltlich zu einzelnen Notverordnungen steht: Der Umstand, dass nach heutiger Rechtslage nur kantonale, nicht aber nationale Notverordnungen direkt vor Gericht anfechtbar sind, ist ein Defizit im schweizerischen Rechtssystem, welches an sich auf eine Verfassungsgerichtsbarkeit bewusst verzichtet – mit dem Argument, die StimmbürgerInnen könnten gegen missliebige Gesetze ja das Referendum ergreifen. Eine Aussage, die auf Notverordnungen aber gerade nicht zutrifft.

Druck auf Bundesbern

Genau dieses Rechtsschutz Defizit haben auch die Grünen erkannt und im Nationalrat die Parlamentarische Initiative Nr. 20.430 eingereicht, welche in der nationalrätlichen Kommission noch eine Mehrheit fand. Doch der Ständerat stellt sich bisher gegen jenes Anliegen, weshalb mit einer Standesinitiative aus dem grössten Schweizer Kanton der nötige Druck auf Bundesbern ausgeübt werden soll.

Stärkung gerichtlicher Kontrolle

Es ist im Grunde völlig simpel: In «normalen» Zeiten trifft das Parlament als Legislative die wichtigsten Entscheide, welche dem Referendum unterstehen.

In Zeiten von Notrecht tritt jedoch der Bundesrat als Exekutive an die Stelle des Parlaments und erlässt weitreichende Vorgaben mit sofortiger Wirkung.

Wenn man die Gewaltenteilung nicht weitgehend über Bord werfen will, ist es also unabdingbar, dass der Kompetenzabbau des Parlaments mit einer Stärkung der gerichtlichen Kontrolle kompensiert wird. Denn auch in Notrechtszeiten müssen «checks and balances» funktionieren.

Da es sich dabei eigentlich um eine Selbstverständlichkeit handeln sollte, ist auch das 12-köpfige Initiativkomitee durchaus breit abgestützt. Neben VertreterInnen von SVP, FDP, GLP, Aufrecht und Libertäre Partei umfasst es zudem mehrere parteilose JuristInnen, darunter auch eine amtierende Bezirksratsschreiberin.

Marco Vogt, Stäfa, Vizepräsident Verein Notrechtsinitative/Goldküste24