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Stäfa
14.10.2022

Abfallgebühren – gültig ab 1. Januar 2023

Die Abfallgebühren waren seit 2015 nicht kostendeckend. (Symbolbild) Bild: Goldküste24
Gestützt auf Art. 30 der Abfallverordnung hat der Gemeinderat mit Beschluss GR-2022-315 vom 4. Oktober 2022 die Abfallgebühren für die Zeit ab 1. Januar 2023 gemäss untenstehender Aufstellung festgelegt.

In Stäfa waren die Abfallgebühren seit 2015 nicht kostendeckend. Dies war ein bewusster Entscheid, um die Reserven im Ausgleichskonto abzubauen. Dieses Ziel wurde erreicht, weshalb die Gebühren wieder auf ein kostendeckendes Niveau erhöht werden.

Mengenabhängige Gebühr inkl. 7.7 Prozent MwSt.

Gebührensäcke (gelb):

bisher

neu

1 Sack

17-Liter

CHF       0.80

CHF          0.90

 

35-Liter

CHF       1.60

CHF         1.80

 

60-Liter

CHF       3.20

CHF          3.60

 

110-Liter

 CHF      4.80

CHF         5.40

 

 

 

 

Sperrgutmarke

1 Marke pro 5 Kg

CHF       1.60

CHF          1.80

Grüngutmarken (gelb)

1 Marke

pro Bündel bis 10 kg

CHF       1.80

CHF         2.25

1 Marke

pro Container bis 70 Liter

CHF       1.80

CHF         2.25

2 Marken

pro Container bis 140 Liter

CHF      3.60

CHF         4.50

3 Marken

pro Container bis 240 Liter

CHF      5.40

CHF         6.75

Grüngutmarken (rot)

1/2 Marke

pro Container bis 400 Liter

CHF    12.00

CHF      15.00

1 Marke

pro Container bis 1000 Liter

CHF     24.00

CHF       30.00

Grüngutcontainer Jahresvignetten

1 Vignette

Volumen bis 70 Liter

 

CHF      50.00

 

Volumen bis 140 Liter

CHF     80.00

CHF     100.00

 

Volumen bis 240 Liter

CHF  130.00

CHF     170.00

 

Volumen bis 400 Liter

CHF   400.00

CHF    500.00

 

Volumen bis 1000 Liter

CHF  800.00

CHF  1'000.00

 

 

 

 

Grundgebühr

1x pro Haushalt

CHF     59.00

 CHF     80.00

Die Berechnungsgrundlagen zu diesem Beschluss liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung, Büro Alter und Gesundheit, Erdgeschoss, Zimmer 006, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung oder Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

  • Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
  • Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinde Stäfa/Goldküste24