Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden.
Der Entscheid liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf und ist nachfolgend aufgeschaltet. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.