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Zollikon
23.09.2022

Teilrevision Parkgebührenreglement

Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen Rekurs erhoben werden. (Symbolbild) Bild: zollikon.ch
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 14. September 2022 das Parkgebührenreglement (Artikel 16 Gebührenpflichtige Parkplätze) revidiert. Die Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft.

Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden.

Der Entscheid liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf und ist nachfolgend aufgeschaltet. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.

Gemeinde Zollikon/Goldküste24