Bei den Kontrollen im Juli wurden insgesamt 385 Fahrzeuge gemessen. Davon überschritten 50 Fahrzeuge (13 Prozent) die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
Ein Fahrzeuglenker musste an die Staatsanwaltschaft verzeigt werden.
Bei den Kontrollen im Juli wurden insgesamt 385 Fahrzeuge gemessen. Davon überschritten 50 Fahrzeuge (13 Prozent) die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
Ein Fahrzeuglenker musste an die Staatsanwaltschaft verzeigt werden.
Bei den Kontrollen im August wurden insgesamt 233 Fahrzeuge gemessen. Davon überschritten 31 Fahrzeuge (13.3 Prozent) die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
Davon musste 1 Fahrzeuglenker an das Statthalteramt verzeigt werden.