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Umbau Gemeindeliegenschaft
Der Gemeinderat Uetikon am See hat mit Beschluss vom 30. Juni 2022 für den Umbau der Liegenschaft Kleindorfstrasse 8 einen Kredit in der Höhe von CHF 690'000.00 genehmigt. Für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine sollen schnellstmöglich drei vollwertige Wohneinheiten für eine langfristige Nutzung entstehen. Dabei handelt es sich um eine gebundene Ausgabe im Umfang gemäss § 103 GG für deren Bewilligung der Gemeinderat zuständig ist.
In sachlicher Hinsicht besteht kein erheblicher Entscheidungsspielraum, da die längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen nur mit Wohnungsstrukturen gelöst werden kann.
In zeitlicher Hinsicht besteht kein erheblicher Entscheidungsspielraum, da für die Unterbringung von Flüchtlingen zwingend gesorgt werden muss nach ablaufenden temporären Lösungen.
In örtlicher Hinsicht besteht kein erheblicher Entscheidungsspielraum, da sich keine andere Liegenschaft in Gemeindeeigentum für den geforderten Bedarf eignet.
Die amtliche Publikation erfolgte im Blickpunkt vom 8. Juli 2022. Die Rekursfrist ist am 13. Juli 2022 verstrichen.