Seit Anfang November sind in der Schweiz mehrere Fälle von Vogelgrippe bestätigt worden. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, gelten für alle Geflügelhalter ab sofort schweizweit einheitliche Vorgaben. Sie wurden vom Veterinäramt direkt über ihre neuen Pflichten informiert. Die angepasste Verordnung bleibt bis zum 31. März 2026 in Kraft und soll insbesondere den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel unterbinden.
Hinweise an die Bevölkerung
Die Behörden bitten die Bevölkerung, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren. Entsprechende Funde sollen sofort der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden, damit rasch abgeklärt und reagiert werden kann.
Weitere Informationen
Aktuelle Hinweise, Hintergründe und Empfehlungen zur Vogelgrippe finden sich auf der Website des Kantons Zürich unter: Vogelgrippe | Kanton Zürich.